Systemisch-lösungsorientierte Begutachtung im Familienrecht Anke Wuttke
Ich übernehme familienpsychologische Aufträge von Familiengerichten bundesweit zu folgenden Fragestellungen:
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Erziehungsfähigkeit
Die Beauftragung durch das Familiengericht erfolgt gemäß 163 Abs. 2 FamFG.
Ich arbeite nach dem systemisch-lösungsorientierten Ansatz.