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Systemisch-lösungsorientierte Begutachtung im Familienrecht Anke Wuttke

Ich übernehme familienpsychologische Aufträge von Familiengerichten bundesweit zu folgenden Fragestellungen:

  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Erziehungsfähigkeit

Die Beauftragung durch das Familiengericht erfolgt gemäß 163 Abs. 2 FamFG.

Ich arbeite nach dem systemisch-lösungsorientierten Ansatz.

 

 

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